Welche Voraussetzungen gibt es, um Mitglied zu werden?
Welche Voraussetzungen gibt es, um Mitglied zu werden?
Mitglied des Vereins können nur solche volljährigen, natürlichen Personen, juristischen Personen des privaten Rechts oder Personengesellschaften werden,
a) die als Erbringer*in von Leistungen der sozialen Teilhabe in der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des SGB IX
– ggf. auch auf der Grundlage des Rechts der Kinder- und Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) – tätig sind,
b) die über eine gültige Leistungs- und Vergütungsvereinbarung im Sinne des § 125 Abs. 1 SGB IX mit einem Träger
der Eingliederungshilfe verfügen,
c) deren Unternehmen oder Betrieb nicht unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen,
konfessionellen oder wissenschaftlichen Zwecken dient und
d) die keine Religionsgemeinschaft oder Einrichtung einer Religionsgemeinschaft sind.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Dem Aufnahmeantrag ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für den Mitgliedsbeitrag beizufügen
