Leistungsberechtigte

Leistungsberechtigte sind in der Eingliederungshilfe Menschen mit wesentlicher Behinderung oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Diese haben in der Regel einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe.

Menschen mit anderen Behinderungen haben zwar keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe, können – im Einzelfall – aber dennoch Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten; der Träger der Eingliederungshilfe hat hier einen Ermessensspielraum.