Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die im 2. Teil des SGB IX geregelt ist. Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit wesentlicher Behinderung oder Menschen, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind; Menschen mit anderen Behinderungen können – im  Einzelfall – Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und sie sollen die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. Die Leistungen sollen dabei dazu befähigen, die eigene Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.