Ambulant Betreutes Wohnen (BeWo)

Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine aufsuchende Hilfe im Sinne von Leistungen zur sozialen Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung am Leben in der Gemeinschaft. Das Ambulant Betreute Wohnen bietet in erster Linie die Erbringung von Assistenzleistungen iSd. § 78 SGB IX an. Es soll Menschen mit Behinderung ermöglichen, in ihrer eigenen Häuslichkeit zu leben und nicht  in besonderen Einrichtungen. Handelt es sich bei der Behinderung um eine sog. wesentliche Behinderung oder droht eine wesentliche Behinderung, so werden die Kosten für die Leistungen – je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen – durch einen staatlichen Träger (Träger der Eingliederungshilfe) ganz oder teilweise übernommen.

Das Ambulant betreute Wohnen wird häufiger mit dem Betreutem Wohnen im Sinne eines Seniorenwohnens verwechselt. Beim Ambulant Betreuten Wohnen kommt es aber nicht auf das Alter an; es ist vielmehr eine spezielle Leistung für Menschen mit Behinderung.