Gemeinsame Kommission

Die Gemeinsame Kommission zum Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX für Nordrhein-Westfalen ist ein Organ zur inhaltlichen Fortentwicklung des Landesrahmenvertrags für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen. Die Gemeinsame Kommission ist im Abschnitt A.9 des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB  IX für Nordrhein-Westfalen geregelt. Sie tagt nichtöffentlich; Beschlüsse werden einstimmig gefasst. Mitglieder der Gemeinsamen Kommission sind Vertreter*innen der Träger der Eingliederungshilfe in NRW (Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Kommunen) und Vertreter*innen der Verbände der Leistungserbringer*innen.  Zusätzlich nehmen Vertreter*innen der Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung beratend an den Sitzungen der Gemeinsamen Kommission teil. Die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB  IX für Nordrhein-Westfalen betreffen insbesondere das Verhältnis zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungserbringern und regeln dabei beispielsweise Fragen der Vergütung der Leistungen der Eingliederungshilfe

Auch der FABA e.V. entsendet einen Vertreter in die Gemeinsame Kommission und ist somit dort stimmberechtigt.