Gemeinsame Kommission
Die Gemeinsame Kommission zum Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX für Nordrhein-Westfalen ist ein Organ zur inhaltlichen Fortentwicklung des Landesrahmenvertrags für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen. Die Gemeinsame Kommission ist im Abschnitt A.9 des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX für Nordrhein-Westfalen geregelt. Sie tagt nichtöffentlich; Beschlüsse werden einstimmig gefasst. Mitglieder der Gemeinsamen Kommission sind Vertreter*innen der Träger der Eingliederungshilfe in NRW (Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Kommunen) und Vertreter*innen der Verbände der Leistungserbringer*innen. Zusätzlich nehmen Vertreter*innen der Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung beratend an den Sitzungen der Gemeinsamen Kommission teil. Die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX für Nordrhein-Westfalen betreffen insbesondere das Verhältnis zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungserbringer*innen und regeln dabei beispielsweise Fragen der Vergütung der Leistungen der Eingliederungshilfe
Auch der FABA e.V. entsendet einen Vertreter in die Gemeinsame Kommission und ist somit dort stimmberechtigt.
