Landesrahmenvertrag

Ein Landesrahmenvertrag ist ein Regelungswerk, welches insbesondere bestimmte Fragen im Verhältnis von Leistungsträgern für Sozialleistungen und Erbringern von derartigen Leistungen in einem bestimmten Bundesland der BRD regeln, wie z.B. die Höhe der Vergütung, die der Leistungsträger zu übernehmen hat. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.