Leistungserbringer*in
Die (öffentlichen) Träger der Eingliederungshilfe erbringen Leistungen der Eingliederungshilfe nur in geringerem Umfang in eigenen Einrichtungen oder Diensten. Die Ausführung der Leistungen erfolgt dagegen zumeist durch Dritte; dies sind freigemeinnützige und private Einrichtungen und Dienste bzw. Anbieter, die durch den Eingliederungshilfeträger vergütet werden. Alle Anbieter erbringen die Leistungen durchgängig nach den gleichen Maßgaben und zu gleichen Bedingungen; dies gilt auch für die Vergütung.
