Leistungsträger

Leistungsträger sind (öffentliche) Träger von Sozialleistungen. In der Eingliederungshilfe sind dies die sog. Träger der Eingliederungshilfe. Für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen sind die Träger der Eingliederungshilfe der Landschaftsverband Rheinland, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und die Kommunen. Die Leistungsträger in der Eingliederungshilfe erbringen die Leistungen der Eingliederungshilfe nicht selbst, sondern durch Dritte (sog. Leistungserbringer) und übernehmen dafür dann die Kosten für die Leistungserbringung.