Für BeWo-Anbieter kämpfen

Veröffentlicht am:
01.02.2024
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Bei der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages NRW in der Gemeinsamen Kommission war neben NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (6.v.l.) auch FABA-Geschäftsleiter Marc Wendt (2.v.r.) dabei. Foto: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen / FABA

Für BeWo-Anbieter kämpfen

Köln, 01.02.2024 –Der Landesrahmenvertrag nach § 131 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist im Sommer 2019 im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unterzeichnet worden. Wichtig ist für den Spitzenverband FABA, dass daraufhin eine Gemeinsame Kommission eingerichtet worden ist, in der auch FABA mitredet und die Entscheidungswege beeinflussen kann.

Auslöser für die Einrichtung eines solchen Gremiums, das regelmäßig und nichtöffentlich tagt: Es bedurfte einer Institution zur Fortentwicklung des Landesrahmenvertrags, namentlich der Gemeinsamen Kommission. Auch die Balance zwischen den Landschaftsverbänden, der Freien Wohlfahrtspflege und privaten Anbietern galt es herzustellen. “Wir haben beispielsweise im Blick, wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in diesem Prozess gegenüber den Landschaftsverbänden seine gesetzlich verankerte Aufsichtspflicht ausübt”, sagt FABA-Vorsitzender Detlev Schürmann.

Schürmann und sein Verband vertreten die Interessen der freien Anbieter von ambulanten Fachleistungen in der Eingliederungshilfe. “Wir reden schließlich über 4000 Klienten, die allein die Mitglieder unseres Spitzenverbandes betreuen”, betont Schürmann. FABA schaue als Mitglied der Gemeinsamen Kommission genau hin, wenn es um die Belange der BeWo-Anbieter geht. “Für deren Leistungsfähigkeit in qualitativer und wirtschaftlicher Hinsicht kämpfen wir mit dem Ziel, für eine Diversität der Anbieter auf dem Markt zu sorgen.”

Relevanz hat die Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages allein deshalb, weil darüber ein neues Leistungs- und Vergütungssystem auf den Weg gebracht worden ist. “Die neue Grundlage ist eine personenzentrierte Sichtweise”, berichtet Schürmann. Im Austausch zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger stehen am Ende dieser Kette die Menschen mit Behinderung, deren Wohl das neue System dienen sollte.

Schürmann: “Genau das ist unser Anliegen, deshalb heben wir in der Gemeinsamen Kommission nicht selten den Finger, wenn etwas aus unserer Sicht noch nicht so rund läuft.”

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