Welche Voraussetzungen gibt es, um Mitglied zu werden?

Veröffentlicht am:
17.03.2025
Artikel teilen:

Welche Voraussetzungen gibt es, um Mitglied zu werden?

Mitglied des Vereins können nur solche volljährigen, natürlichen Personen, juristischen Personen des privaten Rechts oder Personengesellschaften werden,

a) die als Erbringer*in von Leistungen der sozialen Teilhabe in der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des SGB IX
– ggf. auch auf der Grundlage des Rechts der Kinder- und Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) – tätig sind,

b) die über eine gültige Leistungs- und Vergütungsvereinbarung im Sinne des § 125 Abs. 1 SGB IX mit einem Träger
der Eingliederungshilfe verfügen,

c) deren Unternehmen oder Betrieb nicht unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen,
konfessionellen oder wissenschaftlichen Zwecken dient und

d) die keine Religionsgemeinschaft oder Einrichtung einer Religionsgemeinschaft sind.

Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Dem Aufnahmeantrag ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für den Mitgliedsbeitrag beizufügen

Artikel teilen:
Weitere Artikel
21.09.2025
Weniger Controlling, mehr Vertrauen
18.07.2025
Gute Botschaft für Bewo-Anbieter
25.06.2025
Für Budgetneutralität
10.02.2025
Leistungen schleppend refinanziert
27.11.2024
FABA blickt optimistisch nach vorn
25.11.2024
Kleinere BeWo-Anbieter im Blick
14.11.2024
Bürokratische Hürden nehmen
08.07.2024
Freie Anbieter am Markt wichtig
01.03.2024
Fachkräftemangel im Fokus
01.02.2024
Für BeWo-Anbieter kämpfen
01.01.2024
FABA tritt mit neuem Vorstand an