Gute Botschaft für Bewo-Anbieter

Veröffentlicht am:
18.07.2025
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Eingliederungshilfe und Soziale Teilhabe

Gute Botschaft für Bewo-Anbieter

Köln, 20.07.2025 – FABA begrüßt die Einigung zwischen Leistungserbringern und Landschaftsverbänden in der Eingliederungshilfe NRW. Hierbei geht es um eine leistungsgerechte Vergütung im Bereich Soziale Teilhabe. “Für unsere Anbieter ist die Gemeinsame Erklärung ein positives Signal in der weiteren Arbeit”, sagt FABA-Vorsitzender Detlev Schürmann.

Der Spitzenverband freier Anbieter*innen von ambulanten Fachleistungen hat in der jüngsten Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, von einer Novellierung des bestehenden Vergütungssystems die Finger zu lassen. Insbesondere für die kleineren Bewo-Anbieter, die FABA vertritt, hätte ein Überbordwerfen des bewährten Systems ein erhebliches Mehr an bürokratischem Aufwand bedeutet. “Insofern haben wir aufgeatmet, als wir die Botschaft in der Gemeinsamen Erklärung vernommen haben”, so Schürmann, unter dessen FABA-Dach über 100 freie Anbieter überwiegend aus dem Rheinland ihre sozialen Aufgaben in der Eingliederungshilfe wahrnehmen. “Und wir sind stolz darauf, dass wir als FABA im politischen Raum mitwirken durften und es ein gutes Ende gefunden hat.”

Laut FABA sind die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung zur weiteren Umsetzung der Umstellung II der Sozialen Teilhabe im Rahmen des Landesrahmenvertrags NRW nach § 131 SGB IX ihrer Verantwortung für einen zukunftsfähigen Landesrahmenvertrag SGB IX in NRW im Bereich der Sozialen Teilhabe nachgekommen. Die jetzt vereinbarte Anpassung sei aufgrund der Veränderungen der Rahmenbedingungen der letzten Jahre unumgänglich gewesen. Die Unterzeichner haben indes erkannt, dass das seit vielen Jahren bewährte System weiterhin Grundlage der Arbeit sein sollte. Wörtlich heißt es in der vor einigen Tagen unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung: “Die bisherige Leistungs- und Finanzierungssystematik in NRW hat sich als tragfähiges, personenzentriertes und zugleich zukunftsfähiges Leistungssystem in der Sozialen Teilhabe bewährt und dient daher als Grundlage der landesweiten Gestaltungspartnerschaft.”

Gerne hat FABA, so Schürmann, in dem Papier Sätze gelesen wie “Die Beteiligten teilen die Einschätzung, dass eine Weiterentwicklung … forciert werden soll mit dem Ziel, die Komplexität zu reduzieren, Bürokratie abzubauen und die personenzentrierte Leistungserbringung zu stärken”. Dies sei zum Vorteil aller drei Beteiligten – der Leistungsberechtigten, der Leistungsträger sowie der Leistungserbringer, sprich im Fall FABA der Bewo-Anbieter.

“Bei den Landschaftsverbänden hat wohl auch die Erkenntnis Raum gegriffen, das eine lange seitens der Landschaftsverbände favorisierte Novellierung wirtschaftlich zu anspruchsvoll für den vorhandenen Haushalt in der Eingliederungshilfe geworden wäre. Auch vor diesem Hintergrund sei der jetzt gefundene Kompromiss eine tragfähige, ressourcenschonende und wirksame Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Schürmann: “Als Sozialarbeiter, die wir alle sind, hat uns auch die Aussage in dem Papier sehr zufriedengestellt, dass bedarfsgerechte Leistungen für Menschen mit Behinderung sichergestellt werden sollen.”

Mit einer “behutsamen” Anpassung des Landesrahmenvertrags könne und müsse man laut FABA leben. Die angekündigte Umsetzung bereits für 2025 im Bereich des ambulant Betreuten Wohnens werde der Spitzenverband nun aufmerksam beobachten. “Die Grundstruktur der jetzigen Fachleistungsstunde muss tatsächlich auf dem aktuell quotierten Fachkraftanteil pro Dienst in der Leistungserbringung aufgebaut sein”, fordert Schürmann. Bei den Besonderen Wohnformen müssten einheitliche Personalschlüssel entwickelt werden, die Finanzierung über Pauschalen erfolgen.

Aus FABA-Sicht mithin ein Konsens, der den betroffenen Menschen zugute kommt.

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